Mit einem geschulten Begleiter lassen sich schwierige Lebenssituationen positiver gestalten.
Deshalb bietet Ihnen unser ambulanter Pflegedienst Betreuungsleistungen (nach § 45b SGB XI) in Gießen und Umgebung.
Teilweise ja. Je nach Bedarf erstatten sie monatlich bis zu 100 Euro (Grundbetrag) oder 200 Euro (erhöhter Betrag).
Immer vorausgesetzt, die Person ist in ihrer Alltagskompetenz deutlich eingeschränkt. Auch Betreuungsbedürftige
ohne Pflegestufe sind anspruchsberechtigt – also Personen, die keine regulären Leistungen der Pflegeversicherung erhalten.
Sprechen Sie mit uns über Ihre Bedürfnisse.