VERA Alten- und Krankenpflegedienst

Betreuungsleistungen nach § 45b

Etwas Abwechslung im Alltag – trotz Pflegebedarfs?

Mit einem geschulten Begleiter lassen sich schwierige Lebenssituationen positiver gestalten.
Deshalb bietet Ihnen unser ambulanter Pflegedienst Betreuungsleistungen (nach § 45b SGB XI) in Gießen und Umgebung.

Nutzen Sie diesen Service für sich oder Ihre Angehörigen, z. B. für:

  • Spaziergänge
  • kulturelle Veranstaltungen
  • Vorlesen
  • Gedächtnistraining
  • etc.

Übernehmen Krankenkassen die Kosten?

Teilweise ja. Je nach Bedarf erstatten sie monatlich bis zu 100 Euro (Grundbetrag) oder 200 Euro (erhöhter Betrag).
Immer vorausgesetzt, die Person ist in ihrer Alltagskompetenz deutlich eingeschränkt. Auch Betreuungsbedürftige
ohne Pflegestufe sind anspruchsberechtigt – also Personen, die keine regulären Leistungen der Pflegeversicherung erhalten.

Sprechen Sie mit uns über Ihre Bedürfnisse.